Grund- und Ersatzversorgung

Preise im Überblick

Wir sorgen dafür, dass alle Haushaltskunden zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert werden. Die kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen macht die Grundversorgung extrem flexibel. Diese Flexibilität sichert die Versorgung mit Strom, hat aber ihren Preis.

Wir beraten Sie gerne!
Veröffentlichungspflicht gemäß
§ 36 Abs. 2 S. 2 EnWG zum Netzgebiet

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger bis 31.12.2024 sind die Allgäuer Kraftwerke GmbH.

Sollte der Stromliefervertrag mit Ihrem Anbieter unterbrochen werden oder gar nicht erst zustande kommen, so springen wir als Grundversorger im Notfall ein und sichern mit der Ersatzversorgung für Sie die Strombelieferung.

Die Allgäuer Kraftwerke GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an.
Tarifblatt Grundversorgung ab 01.09.2023

Tarifblatt Grundversorgung ab 01.01.2023

Tarifblatt Ersatzversorgung ab 01.09.2023

Strom Grundversorgungsverordnung (GVV) Download!

Ergänzende Bedingungen GVV Download!

Informationen zur Stromkennzeichnung

Muster-Widerrufsformular

Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz Nummer 5 Buchstabe c Strom GVV genannten Belastungen auf den Innformationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.
Kunden­service

Sie haben Fragen zu Ihrer Stromrechnung, den Strompreisen, wollen umziehen oder benötigen eine Beratung?

Dann besuchen Sie uns doch am Alten Bahnhof 10 in Sonthofen. Oder rufen Sie an: 08321 269-119




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